Krankenkasse kündigen per Einschreiben: Adressen, Frist und Vorlage
Wer die Grundversicherung auf das neue Jahr wechseln will, hat genau eine Frist im Kalender: Die Kündigung muss bis am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird. Es gilt das Zugangsprinzip: nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang bei der Kasse. Genau deshalb ist die Kündigung der Krankenkasse der häufigste Anwendungsfall des eingeschriebenen Briefs in der Schweiz: Der Aufgabebeleg und die Empfangsbestätigung belegen, wann Ihr Brief aufgegeben wurde und wann er angekommen ist. Kommt es später zu Diskussionen, haben Sie den Nachweis in der Hand.
Die zweite Hürde ist die Form. Die Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verlangt die schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift: ein einfaches E-Mail genügt dafür nicht. Ein unterschriebener Papierbrief, als Einschreiben versendet, deckt beides ab, die Form und den Nachweis. Und die dritte Hürde ist die Adresse: Eine Kündigung, die an eine veraltete oder falsche Adresse geht, kann die Frist verpassen. Mehrere grosse Kassen sind in den letzten Jahren umgezogen, und auf vielen Portalen kursieren noch die alten Anschriften. Wir haben die Adressen aller unten aufgeführten Kassen am 30.08.2026 mit dem offiziellen Verzeichnis des Bundesamts für Gesundheit und den offiziellen Websites abgeglichen.
So gehen Sie vor: Wählen Sie unten Ihre Krankenkasse und übernehmen Sie die verifizierte Kündigungsadresse. Nutzen Sie den Musterbrief auf der jeweiligen Seite oder direkt unsere vorausgefüllte Vorlage im Editor. Wir drucken den Brief, kuvertieren ihn und geben ihn am selben oder nächsten Werktag als Einschreiben ins Postnetz auf; die Belege bleiben in Ihrem Kundenkonto archiviert. Geben Sie den Brief am besten vor dem 25. November auf: die Zustellung dauert in der Regel wenige Werktage, ist aber nie garantiert, und beim Zugangsprinzip zählt jeder Tag.
Checkliste vor der Kündigung
- Neue Grundversicherung abschliessen, damit der Schutz ohne Unterbruch weiterläuft (Versicherungspflicht).
- Offene Prämien und Kostenbeteiligungen begleichen: bei Zahlungsrückstand kann die Kasse den Wechsel verweigern (Art. 64a KVG).
- Versichertennummer oder AHV-Nummer bereithalten: sie gehört in den Kündigungsbrief.
- Kündigung unterschreiben: die Grundversicherung verlangt die schriftliche Form mit Unterschrift.
- Vor dem 25. November als Einschreiben aufgeben, damit der Brief rechtzeitig vor dem 30. November bei der Kasse eintrifft.
- Zusatzversicherungen separat kündigen: dort gelten andere Fristen (VVG beziehungsweise Police).
Ihre Krankenkasse kündigen: geprüfte Adressen
Pro Kasse: die verifizierte Kündigungsadresse, ein vollständiger Musterbrief und die Schritte für den Versand per Einschreiben.
Assura kündigen
Assura-Basis AG, Pully: Adresse, Frist und Musterbrief.
Helsana kündigen
Helsana Versicherungen AG, Zürich: Adresse, Frist und Musterbrief.
Sanitas kündigen
Sanitas Grundversicherungen AG, Zürich: Adresse, Frist und Musterbrief.
CSS kündigen
CSS Kranken-Versicherung AG, Luzern: Adresse, Frist und Musterbrief.
Concordia kündigen
CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG, Luzern: Adresse, Frist und Musterbrief.
Swica kündigen
SWICA Krankenversicherung AG, Winterthur: Adresse, Frist und Musterbrief.
Visana kündigen
Visana AG, Bern: Adresse, Frist und Musterbrief.
Groupe Mutuel kündigen
Groupe Mutuel, Martigny: Adresse, Frist und Musterbrief.
KPT kündigen
KPT Krankenkasse AG, Bern: Adresse, Frist und Musterbrief.
Atupri kündigen
Atupri Gesundheitsversicherung AG, Bern: Adresse, Frist und Musterbrief.
Sympany kündigen
Vivao Sympany AG, Basel: Adresse, Frist und Musterbrief.
EGK kündigen
EGK Grundversicherungen AG, Laufen: Adresse, Frist und Musterbrief.
Agrisano kündigen
Agrisano Krankenkasse AG, Brugg: Adresse, Frist und Musterbrief.
ÖKK kündigen
ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG, Landquart: Adresse, Frist und Musterbrief.
Weiterführende Ratgeber und Vorlagen
Fristen, Form und Beweisfragen im Detail, plus die passenden Briefvorlagen für alles rund um die Krankenversicherung.
- Krankenkasse kündigen: die Frist vom 30. November im Detail
Zugangsprinzip, Ablauf des Wechsels und die häufigsten Fehler.
- Zusatzversicherung kündigen (VVG)
Eigene Fristen, Artikel 35a VVG und weshalb Sie zuerst die Aufnahme beim neuen Anbieter klären.
- Der eingeschriebene Brief in der Schweiz: der komplette Guide
Beweiswert, Zustellung, Abholfrist und wann sich das Einschreiben lohnt.
- Vorlage: Zusatzversicherung kündigen
Für Spital-, Ambulant- und weitere Zusätze nach VVG.
- Vorlage: Franchise ändern statt kündigen
Wer bei seiner Kasse bleibt, kann mit der passenden Franchise sparen: Senkung bis 30. November, Erhöhung bis Ende Jahr.
Häufige Fragen zur Kündigung der Krankenkasse
Frist, Form und Ablauf des Kassenwechsels nach KVG.
Bis wann muss die Kündigung bei der Krankenkasse eintreffen?
Für den Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss die Kündigung bis am 30. November BEI DER KASSE EINTREFFEN. Es gilt das Zugangsprinzip: massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Planen Sie eine Reserve ein und geben Sie den Brief am besten vor dem 25. November auf: die Zustellung dauert in der Regel wenige Werktage, ist aber nicht garantiert.
Genügt eine E-Mail für die Kündigung der Grundversicherung?
Die Kündigung der Grundversicherung verlangt die schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift. Ein unterschriebener Papierbrief erfüllt diese Form; ob eine Kasse daneben auch andere Kanäle akzeptiert, regeln ihre eigenen Bedingungen. Der eingeschriebene Brief hat einen weiteren Vorteil: Aufgabebeleg und Empfangsbestätigung belegen, dass die Kündigung fristgerecht eingetroffen ist.
Muss ich schon eine neue Krankenkasse haben, bevor ich kündige?
Ja, faktisch schon. In der Schweiz besteht Versicherungspflicht: der Wechsel wird erst wirksam, wenn eine neue Grundversicherung ohne Unterbruch anschliesst. Der neue Versicherer meldet der bisherigen Kasse, dass er Sie ab dem 1. Januar versichert. Schliessen Sie die neue Grundversicherung deshalb ab, bevor oder während Sie kündigen.
Was passiert, wenn ich mit den Prämien im Rückstand bin?
Nach Artikel 64a KVG kann die bisherige Kasse den Wechsel verweigern, solange Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen ausstehen. Begleichen Sie offene Beträge deshalb vor der Kündigung, sonst bleibt die Kündigung ohne Wirkung und Sie bleiben bei der bisherigen Kasse versichert.
Kann ich die Grundversicherung auch per 30. Juni kündigen?
Das KVG sieht eine Kündigung auf Ende Juni mit drei Monaten Frist vor, in der Regel nur im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise. Wer ein Sparmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) oder eine Wahlfranchise hat, kann meist nur auf Ende Jahr wechseln. Massgebend sind die Bedingungen Ihrer Kasse: prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie auf den 30. Juni kündigen.
Gilt die Kündigung auch für meine Zusatzversicherungen?
Nein. Zusatzversicherungen laufen nach VVG und haben eigene, oft längere Fristen (häufig drei Monate auf Ende Jahr, massgebend ist die Police). Kündigen Sie Grund- und Zusatzversicherung immer mit separaten Briefen und prüfen Sie vor der Kündigung der Zusatzversicherung, ob der neue Anbieter Sie aufnimmt: bei Zusatzversicherungen besteht keine Aufnahmepflicht.