Krankenkasse kündigen: die Kündigung muss bis am 30. November eintreffen

Redaktion eingeschriebener-brief.ch

Veröffentlicht am · Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit

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Jeden Herbst dasselbe Ritual: die neuen Prämien kommen, und wer wechseln will, muss seine Grundversicherung auf Ende Jahr kündigen. Der häufigste und teuerste Irrtum dabei: viele glauben, der Poststempel vom 30. November genüge. Falsch. Die Kündigung muss bis am letzten Arbeitstag des Novembers bei der Krankenkasse eintreffen.

Wer die Frist verpasst, bleibt ein weiteres Jahr bei der alten Kasse und zahlt die höheren Prämien. Dieser Ratgeber erklärt die Fristen der Grund- und der Zusatzversicherung, den sicheren Ablauf der Kündigung und weshalb der eingeschriebene Brief hier das Mittel der Wahl ist.

Die Frist: Eintreffen bei der Kasse zählt, nicht der Poststempel

Nach Artikel 7 Absatz 1 KVG können Sie die obligatorische Grundversicherung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen. In der Praxis heisst das: die Kündigung muss spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eintreffen (fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt der letzte vorangehende Arbeitstag als sicherer Termin).

Eine zweite Kündigungsmöglichkeit besteht auf Ende Juni, allerdings nur für Versicherte mit der ordentlichen Franchise und ohne besondere Versicherungsform, mit dreimonatiger Frist (Eintreffen bis 31. März). Für die grosse Mehrheit ist der Wechsel per Ende Jahr der Normalfall.

Kündigungsfristen der Krankenversicherung im Überblick
VersicherungTerminKündigung muss eintreffen bis
Grundversicherung (KVG)31. Dezember30. November
Grundversicherung, ordentliche Franchise30. Juni31. März
Zusatzversicherung (VVG)Ende VersicherungsjahrGemäss Police, häufig 3 Monate im Voraus (30. September)

Weshalb per Einschreiben kündigen

Bei einem Streit über die Rechtzeitigkeit tragen Sie die Beweislast: Sie müssen belegen können, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingetroffen ist. Ein gewöhnlicher Brief hinterlässt keine Spur. Der eingeschriebene Brief dokumentiert Aufgabe und Zustellung mit Datum und ist deshalb der Standard für die Krankenkassen-Kündigung.

Die Kündigung der Grundversicherung muss zudem unterschrieben sein. Ein E-Mail genügt bei den meisten Kassen nicht. Über unseren Dienst verfassen Sie den Brief online, unterschreiben im Editor, und wir drucken und übergeben ihn dem Postnetz als Einschreiben, mit Einlieferungs- und Zustellnachweis in Ihrem Kundenkonto.

Der sichere Ablauf des Kassenwechsels

  1. Neue Kasse wählen und Offerte einholen. Vergleichen Sie die Prämien für Ihre Region, Franchise und Ihr Modell.
  2. Neue Grundversicherung abschliessen. Jede Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen.
  3. Alte Kasse bis Mitte November kündigen. Per Einschreiben, mit Versichertennummer und Termin 31. Dezember.
  4. Bestätigungen aufbewahren. Zustellnachweis des Einschreibens plus schriftliche Bestätigung der Kasse.

Denken Sie daran: Zusatzversicherungen sind eigene Verträge mit eigenen, oft längeren Fristen. Wie Sie diese korrekt beenden, erklärt unser Ratgeber Zusatzversicherung kündigen (VVG).

Die richtige Adresse und der Inhalt der Kündigung

Die Kündigung gehört an den Hauptsitz Ihrer Krankenkasse, nicht an eine Agentur oder Geschäftsstelle in Ihrer Nähe. Nur so ist der Zugang beim richtigen Vertragspartner dokumentiert. Die verifizierten Kündigungsadressen der grossen Schweizer Kassen (CSS, Helsana, Swica, Concordia, Sanitas, KPT, Visana, Assura und weitere) finden Sie in unserer Übersicht Krankenkasse kündigen, je Kasse mit vorausgefüllter Vorlage.

Inhaltlich braucht die Kündigung wenig, aber das Wenige muss stimmen:

  • Ihre Angaben: Vorname, Name, Adresse und Geburtsdatum, damit die Kasse Sie eindeutig zuordnen kann.
  • Versichertennummer: steht auf dem Versicherungsausweis oder der Police.
  • Klarer Kündigungstermin: Kündigung der obligatorischen Grundversicherung per 31. Dezember des laufenden Jahres.
  • Unterschrift: ohne Unterschrift gilt die Kündigung bei den meisten Kassen als nicht erfolgt.

Wer nicht wechseln, aber sparen will, kann statt der Kündigung auch die Franchise anpassen: eine Erhöhung ist bis Ende Jahr möglich, eine Senkung muss wie die Kündigung bis am 30. November bei der Kasse eintreffen. Dafür gibt es eine eigene Vorlage zur Franchise-Änderung.

Die drei häufigsten Fehler

  • Zu spät abgeschickt: am 29. oder 30. November aufgegebene Briefe treffen zu spät ein. Mitte November versenden.
  • Prämienausstand: wer mit Prämien oder Kostenbeteiligungen im Rückstand ist, kann die Kasse nicht wechseln. Erst bezahlen, dann kündigen.
  • Zusatzversicherung mitgekündigt geglaubt: die Kündigung der Grundversicherung beendet die Zusätze nicht. Separat und früher kündigen.

Häufige Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.

Genügt der Poststempel vom 30. November?

Nein. Die Kündigung der Grundversicherung muss bis am 30. November bei der Kasse eintreffen. Massgebend ist der Zugang, nicht die Aufgabe. Versenden Sie die Kündigung deshalb spätestens Mitte November per Einschreiben.

Kann die Kasse meine Kündigung ablehnen?

Bei fristgerechtem Eintreffen, bezahlten Prämien und gemeldeter Weiterversicherung durch die neue Kasse nicht. Die Kasse darf aber die Wirksamkeit verweigern, solange keine neue Grundversicherung besteht oder Ausstände offen sind.

Muss die Kündigung unterschrieben sein?

Ja, die Kassen verlangen eine unterschriebene Kündigung. Bei unserem Dienst unterschreiben Sie online im Editor; der Brief wird mit Ihrer Unterschrift gedruckt und als Einschreiben zugestellt.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleibt Ihre Grundversicherung ein weiteres Jahr bestehen. Die nächste ordentliche Kündigungsmöglichkeit ist der 30. Juni (Eintreffen bis 31. März, nur ordentliche Franchise und kein besonderes Modell) oder wieder das Jahresende.

Was gilt, wenn der 30. November auf ein Wochenende fällt?

Verlassen Sie sich nicht auf eine Verlängerung: die Praxis der Kassen ist unterschiedlich. Sicher ist nur, was am letzten Arbeitstag vor dem 30. November bei der Kasse eingetroffen ist. Wer Mitte November versendet, stellt sich diese Frage gar nicht.

Muss ich die Kündigung begründen?

Nein. Die Kündigung der Grundversicherung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und braucht keine Begründung. Es genügt ein klarer Satz mit Versichertennummer, Termin 31. Dezember und Ihrer Unterschrift.

An welche Adresse schicke ich die Kündigung?

An den Hauptsitz Ihrer Krankenkasse, nicht an eine lokale Agentur. Die verifizierten Kündigungsadressen der grossen Schweizer Kassen finden Sie in unserer Übersicht unter /kuendigung, je Kasse mit passender Vorlage.

Quellen und Referenzen

  • Artikel 7 KVG: Wechsel des Versicherers: Kündigung der Grundversicherung auf Ende Kalenderjahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist; Wirksamkeit erst bei nahtloser Weiterversicherung.
  • Artikel 64a KVG: Prämienausstände: wer fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt hat, kann den Versicherer nicht wechseln.