Zusatzversicherung kündigen (VVG): Fristen, Rechte, Vorgehen
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Grundversicherung und Zusatzversicherung laufen zwar oft bei derselben Kasse, sind aber zwei getrennte Verträge mit unterschiedlichem Recht: die Grundversicherung untersteht dem KVG, die Zusatzversicherungen (Spitalzusatz, Zahnversicherung, Alternativmedizin) dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.
Die Folge: wer nur die Grundversicherung kündigt, bleibt bei den Zusätzen gebunden, und die Fristen der Zusätze sind oft länger. Dieser Ratgeber erklärt die ordentliche Kündigung nach Artikel 35a VVG, die Sonderkündigungsrechte und die Reihenfolge, die Sie unbedingt einhalten sollten.
VVG statt KVG: weshalb eigene Regeln gelten
Anders als in der Grundversicherung gibt es bei Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht: der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen. Auch die Kündigungsregeln stehen nicht im Gesetzestext des KVG, sondern im VVG und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Police.
Die ordentliche Kündigung nach Artikel 35a VVG
Seit der VVG-Revision können Sie den Vertrag auch bei langer Laufzeit auf Ende des dritten Versicherungsjahres und danach jährlich kündigen, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten (Artikel 35a VVG). Sieht Ihre Police kürzere Fristen oder eine jährliche Kündbarkeit vor, gilt die für Sie günstigere Regel.
Auch hier gilt das Zugangsprinzip: die Kündigung muss innerhalb der Frist beim Versicherer eintreffen. Versenden Sie sie per Einschreiben und bewahren Sie den Zustellnachweis auf.
Sonderkündigungsrechte
- Prämienerhöhung: passt der Versicherer die Prämien an, entsteht in aller Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Erhöhung; die Details (Frist ab Mitteilung) stehen in den AVB.
- Schadenfall: nach einem Schaden, für den der Versicherer Leistungen erbracht hat, kann der Vertrag nach Artikel 42 VVG gekündigt werden.
- Vertragsverletzung des Versicherers: je nach Konstellation kommen weitere Ausstiegsgründe hinzu; massgebend sind Police und AVB.
Die richtige Reihenfolge: erst Zusage, dann Kündigung
- Neue Zusatzversicherung beantragen und Gesundheitsfragen beantworten.
- Schriftliche Aufnahmebestätigung abwarten.
- Bestehende Zusatzversicherung fristgerecht per Einschreiben kündigen, mit Policennummer und Wirkungstermin.
- Kündigungsbestätigung und Zustellnachweis aufbewahren.