Fitness-Abo kündigen: Fristen, stillschweigende Verlängerung, Vorgehen

Redaktion eingeschriebener-brief.ch

Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

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Das Fitness-Abo ist schnell abgeschlossen und erstaunlich schwer wieder losgeworden: viele Verträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, oft mit Fristen von ein bis drei Monaten vor Ablauf.

Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie Laufzeit und Kündigungsfrist finden, wie Sie den Termin sicher berechnen und weshalb die Kündigung per Einschreiben gehen sollte.

Zuerst den Vertrag prüfen

  • Laufzeit: Startdatum und Vertragsdauer (häufig 12 oder 24 Monate) stehen im Abo-Vertrag oder in den AGB des Studios.
  • Verlängerungsklausel: ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag oft automatisch, je nach AGB um Monate oder ein ganzes Jahr.
  • Kündigungsfrist: üblich sind ein bis drei Monate vor Ablauf der Laufzeit; massgebend ist der Zugang der Kündigung beim Studio, nicht das Absendedatum.
  • Formvorschrift: manche AGB verlangen die schriftliche Kündigung; das Einschreiben erfüllt dies und liefert zugleich den Beweis.

Nachweisbar kündigen

In die Kündigung gehören Mitglieder- oder Vertragsnummer, Standort des Studios, der Wirkungstermin (Ende der laufenden Vertragsdauer), der ausdrückliche Widerspruch gegen jede stillschweigende Verlängerung sowie die Aufforderung, die Kündigung schriftlich zu bestätigen und Belastungen (LSV, Kreditkarte) einzustellen.

Reagiert das Studio nicht, ist das unschön, aber unschädlich: die Kündigung wirkt mit dem Zugang, nicht erst mit der Bestätigung. Bewahren Sie den Zustellnachweis auf und widersprechen Sie allfälligen weiteren Belastungen schriftlich.

Sonderfälle: Umzug, Krankheit, Studio-Schliessung

  • Umzug: ein gesetzliches Kündigungsrecht bei Umzug besteht nicht; viele AGB sehen aber eine Ausstiegsklausel ab einer bestimmten Distanz vor. Belegen Sie den Umzug mit der Wohnsitzbestätigung.
  • Längere Krankheit oder Unfall: üblich ist ein Anspruch auf Sistierung (Time-Stop) gegen Arztzeugnis; ein Rücktritt kommt bei dauerhafter Unzumutbarkeit in Frage.
  • Studio schliesst oder zügelt: kann das Studio seine Leistung nicht mehr am vereinbarten Ort erbringen, entfällt die Grundlage des Vertrags; fordern Sie zu viel bezahlte Beiträge anteilig zurück.

Häufige Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.

Mein Abo hat sich bereits verlängert: komme ich noch raus?

Für die laufende Verlängerungsperiode in der Regel nicht, ausser die Verlängerungsklausel ist ungewöhnlich oder unklar formuliert. Kündigen Sie sofort auf das Ende der laufenden Periode, damit sich der Vertrag nicht erneut verlängert.

Genügt eine Kündigung per E-Mail oder in der App?

Nur wenn die AGB dies zulassen und der Zugang beweisbar ist. Auf der sicheren Seite sind Sie mit dem Einschreiben: es erfüllt die Schriftform und dokumentiert das Eintreffen mit Datum.

Das Studio bestätigt meine Kündigung nicht: ist sie trotzdem gültig?

Ja. Die Kündigung wirkt mit dem Zugang beim Studio. Der Zustellnachweis des Einschreibens belegt diesen Zeitpunkt; eine Bestätigung des Studios ist hilfreich, aber nicht Voraussetzung.

Darf das Studio nach der Kündigung weiter abbuchen?

Nein, nach dem Vertragsende nicht. Widersprechen Sie unberechtigten Belastungen bei Ihrer Bank beziehungsweise Ihrem Kartenherausgeber und fordern Sie das Studio schriftlich zur Rückerstattung auf.